In den Gewässern des Fischervereins Rheindelta sind die Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung für das Kalenderjahr einzuhalten.
Die darin enthaltenen Reviergrenzen sind maßgebend (Abbildungen auf der Homepage sind lediglich als Symbolbilder zu verstehen).
Vorschriften gemäß §21b BoFiVO (Bodenseefischereiverordnung) sind zu befolgen.