Seit dem 1.1.2017 ist jeder Angler verpflichtet, einen Nachweis für die fachliche Eignung zu besitzen.
Dieser Nachweis kann durch die positive Ablegung der Fischerprüfung des Landes Vorarlberg erbracht werden.
Für Jugendliche und Schüler/innen ab Vollendung des 7. bis 16. Lebensjahres genügt der Nachweis des Besuches der Fischereieinweisung.
Nach Erfüllung der fachlichen Eignung erfolgt die Ausstellung des Fischereiausweises durch den Landesfischereiverband Vorarlberg.
Seit dem 01.01.2020 ist das Mitführen des Fischereiausweises gesetzlich verpflichtend und auf Verlangen dem Fischereiaufseher vorzuzeigen.
Von dieser Pflicht sind Tageskarteninhaber ausgenommen, diese haben jedoch einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen.
Der Besitz des Fischereiausweises berechtigt nicht zum Fischen. Er ist somit nur die Voraussetzung zum Erwerb einer Fischereierlaubnis, die länger als 14 Tage Gültigkeit hat.
Der Fischerverein Rheindelta hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Fischbestände und deren Lebensräume zu schützen und zu erhalten.
Gewässer sollten hierzu Artenreichtum und einen gesunden Fischbestand aufweisen.
Der Fischbesatz bietet hierzu eine Umsetzungsmöglichkeit.
Aus dieser Zielsetzung heraus betreibt der Fischerverein Rheindelta ein aufwändiges Besatzmanagement. In Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Vorarlberg und ausgewählten Zuchtbetrieben wird so eine hohe Qualität des Besatzes gewährleistet.
Sollten Sie Fragen zu unseren Fischbesätzen haben, nehmen Sie bitte über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.
Unser Gewässerwart beantwortet gern Ihre Fragen.