- Fischerprüfung -

Seit dem 1.1.2017 ist jeder Angler verpflichtet, einen Nachweis für die fachliche Eignung zu besitzen.

 

 

Für Jugendliche und Schüler/innen ab Vollendung des 7. bis 16. Lebensjahres genügt der Nachweis des Besuches der Fischereieinweisung.

 

 

 

 

 

 

- Fischkunde -

- Fischbesatz -

Der Fischerverein Rheindelta hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Fischbestände und deren Lebensräume zu schützen und zu erhalten.

Gewässer sollten hierzu Artenreichtum und einen gesunden Fischbestand aufweisen.

 

Der Fischbesatz bietet hierzu eine Umsetzungsmöglichkeit.

 

Aus dieser Zielsetzung heraus betreibt der Fischerverein Rheindelta ein aufwändiges Besatzmanagement. In Zusammenarbeit mit dem Fischereiverband Vorarlberg und ausgewählten Zuchtbetrieben wird so eine hohe Qualität des Besatzes gewährleistet.