Tageskarten sind zum Preis von € 15 / Karte erhältlich und können für den Zeitraum 1. Juni bis 30. September bezogen werden.
An folgenden Ausgabenstellen sind max. 2 Karten / pro Tag erhältlich.
Online auf Hejfish.com (Was ist Hejfish.com?).
Angelfachmarkt Bregenz, Höchst
Angelfachmarkt Feldkirch, Rankweil
Löschnigg Eisenwaren GesmbH, Hard
Wir möchten alle Tageskarteninteressenten bitten, sich ausführlich mit den Bestimmungen vertraut zu machen.
Das Zeitfenster ist aus ökologischer Sicht angelegt und dient insbesondere zur nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Gewässer.
Jahreskarten werden nur an Personen, welche ihren Hauptwohnsitz im Rheindelta gemeldet haben, ausgegeben (Meldebestätigung erforderlich). Darüber hinaus muss jeder Angler im Besitz eines gültigen Fischereiausweises nach §14 des Landesfischereigesetzes sein.
Seit 01.01.2020 erfolgt die Kartenausgabe durch Übersendung nach vorherigem Zahlungseingang.
Sondertermine für Anliegen in diesem Zusammenhang werden gesondert über den Bereich Aktuelles bekanntgegeben.
Wir möchten an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass mit 01.01.2020 der Fischereiausweis zwingend mitzuführen und auf Verlangen dem Fischereiaufseher vorzuzeigen ist.
Für den erstmaligen Erwerb oder Wiedererwerb einer Jahreskarte bedarf es der vorherigen Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular.
Schülerkarten sind analog der Jahreskarten erhältlich.
Sie werden an Jugendliche ab dem 7. und bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres ausgegeben.
Zusätzlich müssen Jugendliche die im §13 des Binnenfischereigesetzes geforderte fachliche Eignung nachweisen. Eine entsprechende Eignung erfüllen sie durch unsere angebotene Jugendeinweisung.
Nach erfolgreicher Einweisung erfolgt die Ausstellung des Fischerausweises durch den Landesfischereiverband Vorarlberg.
Der Fischerausweis für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, verliert seine Gültigkeit ex lege mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 16. Lebensjahr vollendet ist. Dieses Datum ist als Ablaufdatum auf dem Fischereiausweis ersichtlich. Danach ist die fachliche Eignung durch die Fischerprüfung des Landes Vorarlberg zu erbringen.